Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist von grosser politischer Brisanz. Die entsprechenden Bestimmungen sind geprägt von einer Vielzahl komplizierter Einzelinteressen. Deshalb ist eine Gesamtschau für eine umfassende Abwägung der Interessen an Schutz und Nutzung erforderlich. Die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) bietet hierfür eine Chance. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates (UREK-N) will allerdings nicht auf die Revision eintreten. Der HEV (Hauseigentümerverband Schweiz) Schweiz bedauert diesen Entscheid.
Im Kern der Revisionsvorlage geht es darum, mehr Gestaltungspielraum für massgeschneiderte regionale Lösungen zu ermöglichen. Der Bundesrat will den Kantonen mit dem neuen Planungs- und Kompensationsansatz mehr planerischen Handlungsspielraum im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen zuerkennen. Dies wird vom HEV Schweiz unterstützt. Damit können die Kantone – unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und NichtBaugebiet – auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen. Sie erhalten beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum, um räumliche Probleme massgeschneidert dort zu lösen – wo sie sich stellen. Richtig ist auch der gewählte Weg über die kantonale Richtplanung als Steuerungsinstrument. Ziel ist eine planerische Verbesserung der Gesamtsituation in den betreffenden Gebieten. Die Anforderungen an die Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen sind zwar hoch, sie können im Rahmen der parlamentarischen Behandlung jedoch noch kritisch überprüft werden. Die Einhaltung der Bundesvorgaben wird durch die Genehmigungspflicht der kantonalen Richtpläne sichergestellt.
Das geltende Recht ist im Laufe der Jahre durch eine Vielzahl von Vorstössen zur einer komplizierten Ansammlung von Einzelanliegen herangewachsen. Eine gesamtheitliche Betrachtung des heutigen Dschungels der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen tut deshalb Not. Das Sammelsurium an bestehenden Ausnahmen wird zwar nicht gelichtet. Aus Sicht des HEV Schweiz ist es aber sinnvoll, die zahlreichen Ausnahmen – wie vom Bundesrat vorgesehen – künftig nicht mehr schweizweit uniform gelten zu lassen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll jeder Kanton entscheiden, welche der Ausnahmebestimmungen des Bundesgesetzes er für sein Gebiet übernehmen will. Dies schafft einen guten Ausgleich zwischen Rahmenvorgaben des Bundes und Raum für die regionale Gewichtung. Dies sind gute Gründe, warum Ausnahmeregeln nicht unbesehen übernehmen werden sollten.
Das Bauen ausserhalb der Bauzonen war und ist von hoher politischer Brisanz. Das zeigen die zahlreichen Volksbegehren in jüngster Zeit, wie die Zersiedelungsinitiative, die Ernährungssicherheits- und die Ernährungssouveränitäts-Initiative. Neue Volksinitiativen stehen unmittelbar vor der Tür, namentlich die bereits lancierte Doppelinitiative Biodiversität und Landschaft. Umso wichtiger ist es deshalb, dass nicht nur auf diese einzelnen Initiativen und Extremforderungen reagiert wird, sondern mit einer breiten politischen Diskussion im Parlament aktiv agiert wird. Dazu bietet die Revisionsvorlage (RPG2) die ideale Chance. Der HEV Schweiz hofft, dass der Nationalrat – trotz des ablehnenden Entscheides der Kommission – die Herausforderung annimmt.