Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung VVEA) betreffend der Holzaschen beschlossen – nicht einmal 3 Jahre, nachdem diese Verordnung in Kraft gesetzt wurde. Gemäss der angepassten VVEA, welche am 1. November 2018 in Kraft tritt, können Rost- und Filteraschen aus der Verbrennung von Waldholz, Landschaftsholz und Restholz sowie Rostaschen aus der Verbrennung von Altholz künftig auf Deponien des Typs D und E ohne Behandlung und ohne Analyse abgelagert werden. Filteraschen aus der Verbrennung von Altholz können bis im November 2023 ebenfalls auf diesen beiden Deponietypen abgelagert werden. Anschliessend sind sie zu behandeln. Diese Änderung der Verordnung entspricht den Forderungen, welche der Branchenverband Holzenergie Schweiz bereits 2016 erhoben hatte, und für welche er sich seither mit Hartnäckigkeit einsetzte. Trotzdem will die Holzenergiebranche mehr.
«Die Abfälle von heute sind die Rohstoffe von morgen» – getreu diesem Motto ist es das Ziel von Holzenergie Schweiz, die Holzaschen nicht bloss in einer Deponie zu entsorgen, sondern zu verwerten. Zu diesem Zweck lancierte Holzenergie Schweiz Anfang 2018 gemeinsam mit dem Schweizerischen Verband für Umwelttechnik SVUT das Projekt «HARVE Holzaschen in der Schweiz – Aufkommen, Verwertung und Entsorgung». Dieses Projekt erarbeitet die Grundlagen und Anforderungen für zukünftige, regionale Verwertungs- und Entsorgungslösungen für Holzaschen. Das Projekt HARVE wird unterstützt vom Bundesamt für Umwelt BAFU im Rahmen des Aktionsplans Holz.