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Weiss Umwelttechnik ist der Preisträger.

Weiss Umwelttechnik belegt mit seinem Kältemittel WT69 Platz 2 des Deutschen Innovationspreises 2020. Die Gewinner wurden am 3. April 2020 bekannt gegeben. Das Kältemittel ist um ein vielfaches umweltfreundlicher als Alternativen. 

Weiss Umwelttechnik freut sich über Platz 2 beim Deutschen Innovationspreis 2020 für sein Kältemittel WT69. Neun Innovationen hatten es auf die Liste der Nominierten geschafft. Das Besondere an WT69: Es kühlt bis -70 Grad Celsius herunter und erfüllt gleichzeitig Vorgaben der EU. Denn es setzt gegenüber Alternativen 90 Prozent weniger Treibhausgase frei.

«Den Sieg beim Deutschen Innovationspreis 2020 haben wir anderen Innovationen überlassen. Wir freuen uns aber, neben Weltmarktführern wie Dürr, Varta, BMW und Covestro/Bayer zu den Nominierten zu gehören», sagte Janko Förster, Leiter des Produktmanagements.

Für seine Klimaschränke zur Umweltsimulation braucht Weiss Umwelttechnik sehr tiefe Temperaturen. Diese erreichten Anlagen bislang mithilfe des umweltschädlichen R-23 und energieaufwendig hergestelltem Flüssigstickstoff. Das Verwenden von R-23 hat die EU jedoch seit 2014 stark eingeschränkt.

Geringes Treibhauspotenzial

Der Markt blieb alternativlos, und so stellte sich Weiss Umwelttechnik selbst der Herausforderung. Als die Maschinenbauingenieure dem Aufgeben nahe waren, fanden sie in der TU Dresden einen Kooperationspartner und eine passende Gasmischung. «Die Hälfte unseres Portfolios haben wir bereits auf das neue Mittel umgestellt», berichtet Förster. Die offizielle Bezeichnung R-469A hat die ASHRAE vergangenes Jahr für das Kältemittel vergeben. Das Kältemittel ist auch unabhängig von den Klimaschränken von Weiss Umwelttechnik erhältlich.

WT69 lässt sich leicht komprimieren und hat einen sehr tiefen Siedepunkt. Das chemisch stabile, farblose sowie geruchlose Gasgemisch ist ungiftig und nicht brennbar, sodass es der Sicherheitsgruppe A1 eingestuft wurde. Aufgrund des geringen Treibhauspotentials von 1357 erfüllt es die Anforderungen der EU-Verordnung 517 / 2014 an Kältemittel für Neuanlagen. Eine Ausnahmegenehmigung erübrigt sich. Leckageprüfungen benötigen Anlagen mit WT69 erst über 3,6 Kilogramm Füllmenge.

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