Der Schweizerische Bundesrat hat am 28. Februar 2020 folgende Verordnung erlassen: Es ist verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen bei der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, in der Schweiz durchzuführen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 15. März 2020. Die Verordnung bezweckt, Massnahmen gegenüber der Bevölkerung zur Verminderung des Übertragungsrisikos des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz zu treffen.
Die MCH Group muss die Durchführung der Giardina in Zürich vom 11. bis 15. März 2020 bis auf weiteres verschieben. Sie prüft mit den Ausstellern neue Termine, sobald es die Situation und die Behörden wieder zulassen werden.
bauRUNDSCHAU wird selbstverständlich auch vor Ort sein.