Ein Unfall, eine Erkrankung oder angeborene körperliche Beeinträchtigungen: Immer wieder kommen Menschen in Situationen, in denen sie auf Hilfsmittel angewiesen sind.
Viele Menschen – ob jung oder alt – sind in ihrem Alltag auf Hilfsmittel angewiesen. Dank
dieser Lösungen bleiben sie selbstständig und mobil und können vielfach weiterhin im gewohnten Umfeld wohnen.
AUS DEM LEBEN GEGRIFFEN
Remo, 38 Jahre, hat bei einem schweren Autounfall seinen rechten Unterschenkel verloren. Daher benötigt er einen Rollstuhl. Remo stellt einen Antrag auf Hilfsmittel zu Mobilität und hindernisfreiem Wohnen bei der Invalidenversicherung (IV). Diese erteilt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte (SAHB) den Auftrag, eine fachtechnische Beurteilung vorzunehmen. Es ist Aufgabe der SAHB, die Abklärung im Sinne der IV durchzuführen. Das heisst, dass das Hilfsmittel oder die Lösung einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sein soll.
HILFSMITTEL EBNEN DEN WEG
In Remos Fall unterstützt ihn die SAHB beim Abklären seiner Wohn- und Arbeitssituation. Vor Ort prüfen Fachleute, ob die Wohnung – das heisst vom Zugang über die Küche bis zum Badezimmer – auf seine Bedürfnisse anpassbar ist. Der Zugang zum Haus führt über eine Stufe. Remo benötigt dafür eine einfache mobile Rampe. Die Küche ist sehr modern ausgestattet. Einzig die Oberschränke sind zu hoch. Zusammen mit einem Küchenbauer klären die Fachleute der SAHB die Möglichkeiten ab, um die Schränke zugänglich zu machen. Der Küchenfachmann baut beim Oberschrank eine Art Lift ein, sodass sich die Regale per Knopfdruck senken lassen. Im Badezimmer baut ein Sanitärfacharbeiter eine schwellenlose Dusche mit einem Duschsitz ein.
Da Remo mit der Prothese kurze Strecken gehen kann und hauptsächlich einer sitzenden Tätigkeit nachgeht, benötigt er am Arbeitsplatz keinen Rollstuhl. In Absprache mit dem Hauseigentüm ein Treppensitzlift eingebaut werden. Damit überwindet Remo die Treppe am Arbeitsplatz. Für seinen Arbeitsweg nutzt Remo den öffentlichen Verkehr. Den Rollstuhl hat er aus dem IV-Depot erhalten. Die SAHB bewirtschaftet die Depots im Auftrag der
Invalidenversicherung.
WER ZAHLT?
Remo steht mitten im Berufsleben. Somit werden in der Regel die notwendigen Kosten für Hilfsmittel, Wohnungsanpassungen oder Autoumbauten von der IV übernommen, sofern sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Anders sieht es aus, wenn eine betroffene Person bereits das ordentliche Rentenalter erreicht hat oder eine Rente vorbezieht. In diesem Fall sind die Leistungen durch die IV beziehungsweise AHV eingeschränkt.
EINZIGARTIGE AUSSTELLUNG
Mit der Exma VISION führt die SAHB in Oensingen eine umfassende Ausstellung.
Auf einer Fläche von über 1000Quadratmetern können Besucherinnen und Besucher mehr als 700 Produkte des Fachhandels besichtigen, ausprobieren und sich kompetent beraten lassen. Es gibt Hilfsmittel für die Mobilität, den Wohnbereich, Treppenlifte, hindernisfreie Badezimmer, Liegen und Transfer, Arbeitsplatz, Therapie und Freizeit sowie elektronische Hilfen.
Wer einen Umbau des Badezimmers plant, kann auf ein besonderes Erlebnis zählen: In der Exma VISION befindet sich ein verstellbares Badezimmer. Dort wird zeigt, ob Wünsche auch realisierbar sind.
FACHSTELLE FÜR HILFSMITTEL
Die SAHB ist ein Kompetenzzentrum für Hilfsmittel und an acht Standorten in der Schweiz vertreten. Sie verhilft Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit zu optimaler Mobilität und berät sie kompetent in allen Fragen des hindernisfreien Wohnens und
selbstständigen Lebens. Die SAHB erfüllt damit einen Leistungsauftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Die Stärke der SAHB liegt in der unabhängigen Beratung ohne Verkauf.
Die SAHB arbeitet im Auftrag der Kostenträger (Invaliden- und andere Versicherungen) und erstellt fachtechnische Beurteilungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Grundlagen.
Ausstellung Exma VISION | Dünnernstrasse 32 | CH-4702 Oensingen
Tel. +41 62 388 20 20 | [email protected] | www.exma.ch